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I. Auftragserteilung
Alle Aufträge werden aufgrund nachstehender Bedingungen angenommen bzw. ausgeführt und gelten für alle Angebote und Verkäufe der Firma. Mündliche Vereinbarungen, die von diesen Bedingungen abweichen, insbesondere auch Abmachungen mit unseren Reisevertretern oder Angestellten oder nachträgliche Vertragsänderungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Das gleiche gilt für zugesicherte Eigenschaften des Kaufgegenstandes.
II. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend.
2. Unsere Preise sind Listenpreise, sofern nichts anderes vereinbart und verstehen sich ab Lager inklusive Verpackung zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3. Unsere Rechnungen, auch über evtl. Teillieferungen, sind sofort bei Erhalt zahlbar, sofern nichts anderes als vereinbart gilt.
4. Mängelrügen berechtigen nicht zur Geltendmachung von Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechten. Bei nicht pünktlicher Zahlung sind wir berechtigt, als Verzugsschaden monatlich mindestens 1,5% des gesamten ausstehenden Betrages zu berechnen.
5. Bei Zahlungsrückstand des Käufers entfallen für uns Termine, Garantieverpflichtungen, Skonti, Rabatte und ein evtl. vereinbarter Zahlungsnachlass.
6. Alle Zahlungen sind am Fälligkeitstage, ohne daß es einer vorherigen Mahnung bedarf, Rechnung und ohne jeden Zurückhaltungsrechts zu leisten. Scheck- und Wechselhergaben gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Die Wechselhergabe bedarf immer einer vorhergehenden Vereinbarung mit uns. Bei Hereinnahme von Wechseln werden die bankmäßigen Diskont- und Einziehungsspesen berechnet. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, Verzugszinsen mit 5% über dem Diskontsatz der Bundesbank in Anrechnung zu bringen.
III. Liefertermin und Versand
1. Von uns angegebene Liefer- und Abholzeiten sind annähernd und unverbindlich. Fest vereinbarte Fristen verlängern sich um den Zeitraum, während dessen der Käufer mit seinen Verpflichtungen, auch aus anderen Geschäften mit uns, im Rückstand ist. Wird ein fest vereinbarter Termin von uns schuldhaft um mehr als 4 Wochen überschritten, kann der Käufer uns eine angemessene Nachfrist setzen. Halten wir diese Nachfrist nicht ein, kann der Käufer durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. In einem solchen Fall sind Schadensersatzansprüche, gleich welcher Art ausgeschlossen.
2. Falls die Lieferung durch von uns nicht vertretene Umstände erschwert oder unmöglich gemacht wird, insbesondere durch Unfälle, Feuer, Verkehrssperre, Rohstoffmangel, Störungen des Betriebs oder des Transports, können wir die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinausschieben oder ganz oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurücktreten. Der Käufer kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir binnen angemessener Frist liefern oder zurücktreten. Auch in diesem Falle sind Schadensersatzansprüche, gleich welcher Art, ausgeschlossen.
3. Teillieferungen darf der Käufer nicht zurückweisen.
4. Umtausch für von uns gelieferte Waren ist ausgeschlossen.
5. Jeder Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers.
Bei fehlender Anweisung wählen wir die billigste Transportart. Transportversicherung gegen Schäden aller Art wird von uns auf besonderen Wunsch vorgenommen.
IV. Mängelrügen
1. Äußerlich erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Eingang der Ware am Bestimmungsort zu rügen. Für versteckte Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb der vereinbarten Frist nicht entdeckt werden können, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von Paragraph 477 BGB. Auch in diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, die Mängel unverzüglich nach Feststellung in gleicher Weise wie offensichtliche Mängel zu rügen.
Eine vereinbarte Garantieleistung erlischt im Falle eigenmächtiger Mängelbeseitigung.
2. Wir haften nur im Rahmen der Garantieleistungen des Herstellerwerkes.
3. Ist eine Mängelrüge berechtigt, kann der Käufer von uns kostenlos eine ordnungsgemäße Beseitigung des Mangels verlangen. Weitergehende Rechte auf Wandlung, Minderung oder Schadensersatz irgendwelcher Art sind ausgeschlossen.
4. Der Verkauf erfolgt nach Musterexemplaren. Diese Exemplare sind nicht Gegenstand des Vertrages, falls nicht besondere schriftliche Vereinbarungen darüber getroffen sind, können jedoch von uns geliefert werden. Schadensersatzansprüche irgendwelcher Art, sofern sie nicht oben genannt, sind ausgeschlossen.
V. Eigentumsvorbehalt
1. Alle Gegenstände bleiben bis zur völligen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus der gegenseitigen Geschäftsverbindung unser Eigentum. Das gilt auch für künftig erst entstehende Forderungen. Bei laufender Rechnung gilt dieser Eigentumsvorbehalt zur Sicherung für unseren jeweiligen Saldo. Sind die Gegenstände im Besitz eines Dritten, wird der Herausgabeanspruch gegen ihn an uns abgetreten. Wird für die Beschädigung oder Zerstörung eines Kaufgegenstandes Ersatz geleistet, tritt dieser an die Stelle des ursprünglichen Kaufgegenstandes. Im Übrigen haftet der Käufer für jede Beschädigung und Verlust der Vorbehaltsware.
2. Im Falle der Veräußerung gelten die gegen den weiteren Erwerber entstehenden Forderungen bis zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtung des Käufers als an uns abgetreten. Im Falle der Pfändung der Waren durch einen Dritten ist der Käufer verpflichtet, uns unverzüglich Mitteilung zu machen.
3. Kommt der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen und den sich aus dem Eigentumsvorbehalt ergebenden Pflichten nicht nach, wird die gesamte Restschuld auf einmal fällig. Wird die gesamte Restschuld nicht sofort bezahlt, erlischt das Gebrauchsrecht des Käufers an dem Kaufgegenstand. Wir sind alsdann berechtigt, sofort die Herausgabe unter Ausschluss jeglichen Zurückhaltungsrechtes zu verlangen. Alle durch die Rücknahme des Kaufgegenstandes entstehenden Kosten trägt der Besteller. Im Übrigen gelten auch für diesen Fall die vorerwähnten Bestimmungen zu Ziff. II.
VI. Zahlungsfähigkeit
1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ORION sämtliche Veränderungen der Rechts- und Kapitalverhältnisse seines Unternehmens mitzuteilen. Ansprüche unserer Firma aus der gesamten Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber werden sofort fällig, wenn
a. über das Vermögen des Auftraggebers ein gerichtliches Vergleichs- oder Konkursverfahren beantragt oder abgelehnt wird oder der Auftraggeber die Zahlungen ganz oder teilweise einstellt.
b. Schecks und/oder Wechsel vom Auftraggeber nicht bezahlt oder mangels Zahlung protestiert werden.
c. der Auftraggeber Moratoriumsverhandllungen einleitet, mit seinen Zahlungsverpflichtungen ORION gegenüber in Verzug kommt oder gegen sonstige Vertragspflichten gegenüber uns verstößt und trotz Aufforderung den Verstoß nicht innerhalb einer Woche behebt.
d. der Auftraggeber seine Geschäfts- oder Verfügungsfähigkeit verliert.
VII. Ausschließliche Gültigkeit unserer Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
Durch Erteilung von Aufträgen erklärt der Auftraggeber sein Einverständnis mit vorstehenden Bedingungen. Abweichungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Bedingungen, die Auftraggeber auf ihren Auftrags- oder Anfrageschreiben vorgedruckt oder sonstwie erwähnt haben, erkennen wir, sofern diese mit unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen im Widerspruch stehen, nicht an, auch wenn wir denselben im einzelnen nicht widersprochen haben. Rechtliche Unwirksamkeit einzelner Teile bzw. Bestimmungen dieses Vertrages berühren die Rechtswirksamkeit in allen übrigen Teilen nicht. Die Rechte des Auftraggebers aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar.
VIII. Schlussbestimmung
Erfüllungsort ist Wachenheim für beide Vertragspartner. Das Amtsgericht Worms gilt als Gerichtsstand im Klage- und Mahnverfahren als ausdrücklich vereinbart.